Entrümpelungen



 

 

Benötigen Sie für die Begehung Ihres Kellers ein Bergsteigerzertifikat?

Parkt Ihr Auto schon seit Jahren vor der Garage?

Oder können Sie sich nicht mehr daran erinnern, in welcher der unzähligen Kisten auf dem Dachboden der Schatz aus dem Silbersee versteckt ist?

Kein Grund zu verzweifeln. Denn schließlich gibt es uns.

 

Unser Serviceangebot für Sie:



  • Wir befreien Ihren Keller von überflüssigen Lager- und Müllbeständen.
  • Wir entrümpeln Ihren Dachboden oder Ihre Garage.
  • Wir leeren Gartenhäuser, Scheunen, Schuppen u. ä. und reißen sie auf Wunsch ab.
  • Wir kümmern uns um die Wohnungen sogenannter Messis.
  • Wir entsorgen die Hinterlassenschaften sogenannter Mietnomaden.
  • Wir führen Entrümpelungen in Gewerbekomplexen, Industriehallen und Lagerhäusern durch.

 
Für Entrümpelungen gilt ebenso wie bei kompletten Haushaltsauflösungen: Wir rechnen wertvolle Gegenstände an. Zudem sind die Besichtigung vor Ort und der Kostenvoranschlag für Sie gratis. 

 

Um die fachgerechte Entsorgung der zu beseitigenden Güter zu gewährleisten und Kosten zu sparen werden Rest- und Wertstoffe in der Regel direkt vor Ort getrennt. Dazu gehören z.B. Kunststoffe, Metalle und Holz.

 

Wie verhält es sich mit Gefahrenstoffen?

 

Selbstverständlich lassen wir Sie damit nicht im Regen stehen. Gefahrenstoffe wie Autobatterien, Laugen, Säuren oder andere chemische Substanzen werden von uns vor Ort sachgerecht verpackt und anschließend der Entsorgung durch zertifizierte Fachbetriebe zugeführt.

 

Und wie mit Extremfällen?

 
Wir übernehmen auch extreme Fälle von Entrümpelungen. Dazu zählen u. a. durch Ungeziefer befallene Objekte, Objekte mit sehr starkem Verschmutzungsgrad oder das Reinigen stark abfallender Hänge.

In außergewöhnlichen Fällen können wir mit außergewöhnlichen Mitteln reagieren. Von A wie Abseilteam (für Steilhangreinigungen) über O wie Ozongenerator (für die Geruchsbekämpfung und Desinfektion) bis hin zu Z wie Zugangssicherung (z.B. bei Objekten, die nach gewaltsamer behördlicher Öffnung vor Betreten durch unbefugte Personen geschützt werden müssen).

Haben wir Sie überzeugt? Oder haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns doch gleich an.








 

 

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